Krankengeld
In Dänemark ist man zu Krankengeld berechtigt, wenn man in den letzten 13 Wochen vor dem ersten Krankheitstag ununterbrochen beruftstätig gewesen ist und in dieser Periode mindestens 120 Stunden gearbeitet hat. Beschäftigung im Land des Wohnsitzes wird mitgerechnet. Als Beschäftigung zählen ebenfalls eventuelle Perioden, in denen man von der Arbeitslosenversicherung Arbeitslosengeld bekommen hat.
Außerdem ist man in Zusammenhang mit Geburt und Adoption zu Mutterschaftsgeld berechtigt, falls die unter Krankengeld genannten Bedingungen erfüllt sind.
Rente
In der Regel ist das Recht auf dänische Rente von der dänischen Staatsbürgerschaft bedingt. Das Recht auf dänische Rente wird in der Periode von 15. bis 65. Lebensjahr erworben.
Es kann jedoch von der Forderung nach dänischer Staatsbürgerschaft abgewichen werden, wenn man in der Verdienstperiode insgesammt 1 Jahr lang in Dänemark beschäftigt gewesen ist. Der Antragsteller muss für die Beschäftigung in Dänemark Dokumentation vorzeigen.
Volle dänische Rente wird nach 40 Jahren Beschäftigung in Dänemark ausgezahlt. Wenn man nicht das Recht auf eine volle dänische Rente hat, wird die Rente verhältnismäßig nach der dänischen Beschäftigungsperiode festgesetzt.













