Information zur Eheschließung in Aabenraa Kommune:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich 3 Tage vor dem vereinbarten Termin bei uns persönlich anmelden und alle originale Unterlagen vorzeigen müssen. Während der Sachbearbeitung müssen Sie sich bis zum Trauungstag in unserer Kommune aufhalten.
Informieren Sie sich über Hotels, Pensionen, Ferienhäuser u.a. in Aabenraa Kommune an folgenden Touristinformationen:
Kruså Turisbureau , Flensborgvej 11, DK-6340 Kruså, tel.: 0045-7467 2171, Webseite: www.visitkrusaa.dk
Aabenraa Turistbureau , H. P. Hanssens Gade 5, Dk-6200 Aabenraa, tel.: 0045- 7462 3500, Webseite: www.visitaabenraa.dk
Bevor Sie einen Eheschließungstermin erhalten, müssen Sie Kopien von allen benötigten Unterlagen sowie Reisepass/Personalausweis/Visa/Aufenthaltserlaubnis per Post oder per Mail an uns schicken.
UND Sie müssen gleichzeitig 500 dänische Kronen an Aabenraa Kommune einzahlen. Unsere internationale Zahlungsdaten lauten: Iban Nr.: DK5879100001424426. Swift/BIC Kode: SYBKDK22.
Gebühren:
Die Gebühr ist für die Überprüfung von Ihren Dokumenten, und beträgt 500 dänische Kronen (ungefähr 70 Euro) und muss in dänischen Kronen vor Anfang der Sachbearbeitung bezahlt werden. Die Trauung ist kostenlos.
Sie müssen auch eine ausgefüllte Eheerklärung mitschicken.
Zwei Wochen nachdem Sie die kompletten Unterlagen an uns geschickt haben, können wir einen Heiratstermin vereinbaren.
Mailen Sie bitte nur zur einen der nachstehenden e-Mail Adressen
Wie treffen Sie uns:
Sie können das Standesamt täglich zwischen 9 und 12 Uhr anrufen an diese Telefonnummer:
0045-7376 7676.
Oder per E-Mail an diese Adresse:vielser@aabenraa.dk
Trauungen finden jede Woche am Donnertag und Freitag statt.
In Aabenraa Kommune gibt es 2 Trauungsbüros:
Aabenraa Kommune, Borgerservice, Skelbækvej 2, DK-6200 Aabenraa.
Aabenraa Kommune, Borgerservice, Plantagevej 4, Bov, DK-6330 Padborg.
Welche Unterlagen benötigen wir:
Alle Unterlagen, die nicht auf deutsch oder englisch ausgestellt sind, müssen im Original und von einem anerkannten Übersetzter ausgestellte Übersetzung in deutscher, englischer oder dänischer Sprache vorgelegt werden.
- Gültiger Reisepass, mit gültiger Aufenthaltserlaubnis oder Schengener Visum – wenn notwendig!
- Geburtsurkunde
- Aufenthaltsbescheinigung. Die Bescheinigung wird vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausgestellt, und muss Wohnort, Adresse, Staatsangehörigkeit und Ihren jetzigen Familienstand angeben. Die Bescheinigung darf nicht älter als 2 Monate sein
- Familienstandsbescheinigung von jedem Land, in dem Sie in ehefähigem Alter gelebt haben - nicht älter als 2 Monate.
- Wenn Sie geschieden sind – rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original
- Wenn Sie verwitwet sind – Sterbeurkunde im Original.
Familienstandbescheinigungen, Scheidungsurteile und Sterbeurkunden die außerhalb Europas ausgestellt wurden, brauchen eine Legalisierung. Eine Legalisierung bekommen Sie vom Justizministerium und vom Außenministerium und von der deutschen oder dänischen Botschaft in dem Land, wo die Bescheinigung ausgestellt ist.
Eine Apostille wird auch als Legalisierung anerkannt, aber nur von den Ländern die Mitglied der Apostillekonvention sind (www.hcch.net). Eine Apostille bekommen Sie vom Außenministerium in dem Land, wo die Bescheinigung ausgestellt ist.
Von Amerikanische Soldaten die in Deutschland stationiert sind verlangen wir außerdem:
- Militärische ID-Karte
- Leave-order vom Befehlshabenden/Kommandanten
- Statt der Aufenthaltsbescheinigung eine Heiratserlaubnis des Befehlshabenden/Kommandanten vorlegen.
- Die letzte Tax-Return
Legaler (evt. Gesetzlicher) Aufenthalt in Dänemark
Bevor Sie einreisen, versichern Sie sich bitte, dass es Ihnen erlaubt ist sich hier aufzuhalten.
Pässe und Aufenthaltserlaubnisse werden kontrolliert entweder hier im Rathaus oder bei der Ausländerkontrollabteilung beim Grenzpolizei, Toldbodgade 8, DK-6330 Padborg.
Trauzeugen:
In Dänemark müssen bei einer standesamtlichen Trauung 2 Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie nicht selber Trauzeugen mitbringen können, werden vom Rathaus Trauzeugen gestellt.
Namensänderung in Verbindung mit der Heirat:
ist laut dänischem Gesetz nicht möglich. Bitte erkundigen Sie sich für Namensänderungen bei der Behörde in Ihrem Wohnland.
Sprachen:
Die Trauung kann in Deutsch, englisch oder dänisch vorgenommen werden. Wenn Sie oder Ihre Trauzeugen keiner dieser 3 Sprachen verstehen können, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen.













