Ein Wohnortwechsel ist innerhalb einer Frist von 5 Tagen bei dem Folkeregister (Einwohnermeldeamt) anzuzeigen.
Dänisch kundige können den Wohnortwechsel online durch die Selvbetjening (Selbstbedienung - die Seiten sind in dänischer Sprache) anmelden. Ansonsten können Sie ein Formular zum Wohnortwechsel ausfüllen und dem Borgerservice zuschicken.
Wenn Sie in eine andere Kommune ziehen, müssen Sie den Wohnortwechsel bei der Kommune anmelden, wo Sie Ihre neue Adresse haben werden.
Wenn Sie ins Ausland ziehen, muss der Wohnortwechsel beim Borgerservice (Bürgerservice) in der Kommune, von der Sie wegziehen, angezeigt werden.
Wenn Sie an die Adresse einer anderen Person umziehen, erhalten Sie unter Umständen vom Borgerservice eine Hauswirtsbescheinigung. Die Person, die an dieser Adresse wohnt, muss die Bescheinigung unterschreiben, nachdem Sie eingezogen sind.
Versäumen Sie es Ihren Umzug anzumelden, oder geben Sie falsche Informationen an, kann Ihnen eine Geldstrafe von DKK 600,00 zugeteilt werden.













