Grenzpendler

Wenn Sie in Dänemark arbeiten und in einem anderen Land wohnen, gibt es mehrere Dinge auf die Sie aufmerksam sein müssen.

Step by Step Guide

Wenn Sie im Ausland leben und eine neue Arbeit in Dänemark aufnehmen, gibt es mehrere Faktoren, die Sie beachten müssen.

Aus diesem Grund haben wir eine kurze Step by Step Guide für Sie zusammengestellt.

Alle Links zu den relevanten Behörden finden Sie auch auf dieser Seite, sowie wir auch eine Informationsbroschüre für Sie zusammengestellt haben.

Wenn Sie sich in Dänemark registrieren, erhalten Sie Post von den dänischen Behörden. Daher ist es wichtig, dass wir Ihre richtige Adresse haben und dass Ihr Name auf dem Briefkasten steht.

 

1. SKAT (Finanzamt)

Als Grenzpendler müssen Sie das Gehalt, das Sie hier in Dänemark verdienen, versteuern. Daher benötigen Sie eine Steuer-Personennummer (CPR-nr.) und eine Steuerkarte.

2. Krankenversicherung

Als Grenzpendler, sind Sie oftmals von der dänischen Krankenversicherung umfasst. ”Die besondere Gesundheitskarte” berechtigt Sie dazu, das dänische Gesundheitswesen zu den gleichen Bedingungen wie die in Dänemark lebenden Bürger zu nutzen.  

Sie können „Die besondere Gesundheitskarte“ über Udbetaling Danmark beantragen.

Das Formular E106 wird automatisch an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet, wenn Sie „Die besondere Krankenversicherungskarte“ angefordert haben.

Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Ihrem Wohnsitzland und Dänemark Urlaub machen, müssen Sie „Die blaue EU-Krankenversicherungskarte“ beantragen. Dies gilt auch für Reisen nach Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz.

3. NemID und Voraussetzungen

Wenn Sie in Dänemark arbeiten, ist es von großem Vorteil, wenn Sie eine NemID haben. NemID ist ein Internet-Login, über das Sie auf eine Vielzahl privater und öffentlicher Lösungen zugreifen können und Dokumente von Behörden, Unternehmen oder Arbeitgebern senden und empfangen können.

Um eine NemID zu erhalten, müssen Sie sich persönlich an den Bürgerservice wenden und Folgendes mitbringen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Dokumentation für Ihre dänische CPR-Nr. in Form der gelben Gesundheitskarte oder eines Briefes von SKAT

Wenn Sie nicht in Dänemark leben, müssen Sie einen Leumundszeugen mitbringen, der Ihre Identität bestätigt. Der Zeuge muss volljährig sein und darf nicht mehr als dreimal innerhalb von 120 Tagen als Leumundszeuge auftreten.

Der Zeuge muss Folgendes mitbringen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Dokumentation seiner dänischen CPR-Nr. in Form der gelben Gesundheitskarte oder eines Gehalt
  • Schlüsselkarte, die seit mindestens 30 Tagen gültig und aktiv ist und die öffentliche Unterschrift umfasst

Terminbestellung für NemID

Erfüllen Sie die nötigen Voraussetzung und wollen einen Termin für die Beantragung von NemID bestellen können Sie dies unter  http://aabenraa.smartqueue.dk/ machen.

Wenn Sie keine dänische Telefonnummer haben, können Sie Ihr Geburtsdatum benutzen (TT.MM.JJJJ)

Sie können uns auch telefonisch unter (+45) 73 76 76 76 kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

4. Urlaubsgeld

Wenn Sie den dänischen Arbeitsmarkt verlassen, können Sie sich Ihr Urlaubsgeld auszahlen lassen.

Sie können die Auszahlung sowohl digital als auch mit einem Formular beantragen.

Informationsbroschüre

Der Bürgerservice Aabenraa hat eine Informationsbroschüre  für sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erstellt, in welcher Schritt für Schritt erklärt wird, was Sie als Grenzpendler in Aabenraa Kommune machen müssen. Sie finden die Broschüre auf Deutsch, Dänisch und Englisch unter "Lesen Sie die Broschüre hier".

Darüber hinaus können Sie relevante Anträge und Formulare direkt unter "Wichtige Informationen" finden.

Bei Fragen bezüglich Arbeit, Pension, Kinderbetreuung und Kindergeld, finden Sie ausführliche Informationen auf der Seite des "Infocenter der Region Sønderjylland-Schleswig". 

Lesen Sie die Broschüre hier

STEUERKARTE UND STEUER-PERSONENNUMMER (CPR-NR.):
DK-Dansk
DE-Deutsch
UK-English
PL-Polsk
LT-Litauisk
RO-Rumænsk

KRANKENVERSICHERUNGSKARTE:
Die besondere Krankenversicherungskarte
Die blaue EU-Krankenversicherungskarte (Englisch)

URLAUBSGELD:
Beantragung von Urlaubsgeld (Englisch)