Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger, EWR-Bürger und Nordische Staatsangehörige
Gemäß den „EU-Regeln der freien Beweglichkeit“ können Staatsbürger der EU/EWR und der Schweiz in Dänemark frei einreisen, um hier zu arbeiten oder eine Arbeit zu suchen. Wenn du planst, sechs Monate oder kürzer hier zu sein, benötigst du keine Aufenthaltserlaubnis. Planst du aber, drei Monate oder länger in Dänemark zu arbeiten, ist es vorteilhaft, dich sofort registrieren zu lassen und eine CPR-Nummer (dänische Personennummer) zu beantragen.
EU-Bürger sind Staatsangehörige aus Belgien, Bulgarien, Zypern (nur aus dem griechisch-zypriotischen Gebiet), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Schweden, sowie Deutschland, Ungarn und Österreich.
EWR-Bürger sind Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Kommst du aus Norwegen, gelten jedoch die Bestimmungen für nordische Staatsbürger. Für Staatsangehörige aus der Schweiz gelten dieselben Regeln wie für EU/EWR-Staatsbürger.
Geh auf SIRI's Homepage, fülle den Antrag aus, und bestell einen Termin
Hier erfährst du, auf welcher Grundlage du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kannst und kannst den Antrag ausfüllen. Nachdem du den Antrag ausgefüllt hast, reichst du diesen persönlich bei SIRI ein, nachdem du online einen Termin bestellt hast.
nyidanmark.dk
Tel: (+45) 7214 2000
Telefonnummer für EU-Staatsangehörige: (+45) 7214 2004