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Aufenthaltstitel, CPR-Nr., die gelbe Gesundheitskarte und MitID

Aabenraa Kommune logo

Aufenthaltstitel, CPR-Nr., die gelbe Gesundheitskarte und MitID

Lies hier mehr über Aufenthaltstitel, CPR-Nr., die gelbe Gesundheitskarte und MitID in der Aabenraa Kommune.

Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger, EWR-Bürger und Nordische Staatsangehörige

Gemäß den „EU-Regeln der freien Beweglichkeit“ können Staatsbürger der EU/EWR und der Schweiz in Dänemark frei einreisen, um hier zu arbeiten oder eine Arbeit zu suchen. Wenn du planst, sechs Monate oder kürzer hier zu sein, benötigst du keine Aufenthaltserlaubnis. Planst du aber, drei Monate oder länger in Dänemark zu arbeiten, ist es vorteilhaft, dich sofort registrieren zu lassen und eine CPR-Nummer (dänische Personennummer) zu beantragen.

EU-Bürger sind Staatsangehörige aus Belgien, Bulgarien, Zypern (nur aus dem griechisch-zypriotischen Gebiet), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Schweden, sowie Deutschland, Ungarn und Österreich.

EWR-Bürger sind Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Kommst du aus Norwegen, gelten jedoch die Bestimmungen für nordische Staatsbürger. Für Staatsangehörige aus der Schweiz gelten dieselben Regeln wie für EU/EWR-Staatsbürger.

Geh auf SIRI's Homepage, fülle den Antrag aus, und bestell einen Termin
Hier erfährst du, auf welcher Grundlage du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kannst und kannst den Antrag ausfüllen. Nachdem du den Antrag ausgefüllt hast, reichst du diesen persönlich bei SIRI ein, nachdem du online einen Termin bestellt hast.

nyidanmark.dk
Tel: (+45) 7214 2000
Telefonnummer für EU-Staatsangehörige: (+45) 7214 2004

CPR-Nr. und die gelbe Gesundheitskarte

In Dänemark haben alle Bürger eine persönliche Registrierungsnummer, die sogenannte CPR-Nr..

Wenn dein Ehegatte/-in, Partner/-in oder Kinder mit nach Dänemark umziehen, benötigen sie auch ihre eigene CPR-Nummer.

”CPR” ist die Abkürzung für das zentrale Personenregister. Die CPR-Nummer musst du immer dann angeben, wenn du dich an öffentliche Behörden in Dänemark wendest. Die Nummer hat zehn Ziffern, von denen die ersten sechs dein Geburtsdatum angeben. Die CPR-Nummer ist persönlich, einzigartig und wird von allen Behörden als Identifikations- und Referenznummer verwendet. Die CPR-Nummer ist eine Voraussetzung dafür, einen nationalen Krankenversicherungsausweis und eine Steuerkarte zu bekommen und ein Bankkonto zu eröffnen.

Wenn du eine CPR-Nummer bekommen hast, und die Einreise in die Kommune registriert ist, bist du durch die generelle dänische Krankenversicherung abgesichert. Das bedeutet, dass du im Falle von Krankheit eine kostenlose ärztliche Behandlung bekommen kannst.

Aus einer Liste über praktizierende Ärzte in Aabenraa Kommune musst du einen bestimmten Arzt auswählen.
Der Bügerservice sorgt dafür, dass du später mit der Post den nationalen Ausweis dafür erhältst, dass du durch die öffentliche Krankenversicherung abgesichert bist.
Diesen Ausweis nennen wir ”det gule sundhedskort” - die gelbe Gesundheitskarte. Die Karte musst du immer mitbringen, wenn du dich an den Arzt, das Krankenhaus oder bei anderen Gesundheitsangeboten meldest.

Im Rahmen des dänischen Wohlfahrtssystems hast du nicht nur das Recht auf eine Krankenversicherung, sondern auch – wenn du Kinder hast – die Möglichkeit, Kinder- und Familienhilfe, einschließlich der Betreuung und des Unterrichts Deiner Kinder zu beantragen. Mehr Informationen über das dänische Wohlfahrtssystem findest du auf der englischen Version von BORGER.DK.


CPR-Nr. und die gelbe Gesundheitskarte (sundhedskort) beantragen

Wenn du deinen „Bevis for registrering“ (dt. Aufenthaltserlaubnis) erhalten hast, musst du einen Termin beim Bürgerservice buchen. Beachte, dass du für jede Person einen Termin buchen musst.
Im Bürgerservice bekommst du deine CPR-Nr. und bestellst zeitgleich deine sundhedskort.

Bring Folgendes mit:

  • Pass/Personalausweis
  • Aufenthaltstitel
  • Mietvertrag/Kaufvertrag

Falls du verheiratet bzw. geschieden oder verwitwet bist:

  • Trauschein (falls dein Ehepartner nicht zugegen ist und das Geburtsdatum des Ehepartners nicht auf dem Trauschein steht: darüber hinaus die Geburtsurkunde des Ehepartners)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde

Falls du ein Kind/Kinder hast:

  • Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder

Kinder

Wenn ein Kind mit nach Dänemark zieht, und der andere Elternteil nicht, muss dieser Elternteil bei der Einreise nicht persönlich vor Ort sein. Eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie seines Passes/Personalausweises sind ausreichend.

MitID

Das Bürgerbüro hilft dir auch dabei, eine MitID – deine persönliche digitale Signatur – zu bekommen und eine sogenannte „e-boks“ für deine elektronische Post zu eröffnen.

Du benötigst diesen elektronischen Briefkasten (e-boks), weil die dänischen Behörden fast alle Post, wie z.B. Aufforderung zur Krankenhausuntersuchung, zur TÜV-Prüfung etc., elektronisch an die Bürger versenden. Ein großer Teil der Sachbearbeitung und Kommunikation mit den Bürgern basiert auf dem sog. „elektronischen Selbsteingabeverfahren“. In vielen Fällen ist es obligatorisch, dieses Verfahren zu verwenden. Die MitID benötigst du auch im Onlinebanking.

Du kannst nach dem vollendeten 15. Lebensjahr eine MitID bekommen, wenn du eine dänische CPR-Nummer hast und eine gültige Identifikation vorweisen kannst, wie z.B. einen Pass, eine dänische Aufenthaltserlaubnis mit Lichtbild, einen Führerschein, Geburts- oder Namensschein und/oder Krankenversicherungsausweis.

 

MitID beantragen

Wenn du deine sundhedskort bekommen hast, musst du wieder einen Termin beim Bürgerbüro in Aabenraa buchen, um deine MitID zu bekommen.

MitID

Beachte bitte, welche Regeln für die Beantragung von MitID gelten. Es ist eine Voraussetzung, dass mindestens eins der Dokumente, deine CPR-Nr. enthält.

Regeln

Um deine MitID zu erhalten, musst du einen Termin ausmachen und dich persönlich an das Bürgerbüro wenden und Folgendes mitbringen:

  • Leumundszeugen (siehe die untenstehenden Anforderungen an den Zeugen)
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis oder dänischen Führerschein
  • Die gelbe Gesundheitskarte (sundhedskort), bzw. die besondere Gesundheitskarte (specielt sundhedskort) oder die Sundhedskortapp

Der Zeuge muss persönlich vor Ort sein, volljährig sein, seit mindestens 11 Tagen MitID haben, dich persönlich kennen und bereit dazu sein, mit seiner MitID deine Identität zu bestätigen. Man kann nur dreimal innerhalb von 120 Tagen als Leumundszeuge auftreten.

Der Zeuge muss Folgendes mitbringen:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis oder dänischen Führerschein
  • Die gelbe Gesundheitskarte (sundhedskort), bzw. die besondere Gesundheitskarte (specielt sundhedskort) oder die Sundhedskortapp
  • MitID App